Allgemeine Geschäftsbedingungen und Einstellbedingungen

§ 1 Allgemeines

Alle von ParkShuttle.de angebotenen Leistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Mit der Buchung, jedoch spätestens beim Einfahren auf das Betriebsgelände von ParkShuttle.de erklärt der Kunde sein Einverständnis zu den AGB und den vorliegenden Einstellbedingungen, welche er im Internet einsehen kann.

§ 2 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die PKW-Verwahrung. Sonstige abweichende Bestimmungen finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden ausdrücklich von ParkShuttle.de schriftlich anerkannt.

§ 3 Vertragsabschluss

3.1. Mit seiner Buchung bietet der Kunde dem Parkplatzbetreiber den Abschluss eines Mietvertrages an.
3.2 Die Buchung kann fernmündlich oder Online oder über einen Reisevermittler vorgenommen werden.
3.3 Der Vermittlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde einer Buchungsbestätigung per Mail oder Post von ParkShuttle.de nicht schriftlich, telefonisch oder per Email widerspricht.
3.4 Widerrufsbelehrung: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief oder Email) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an ParkShuttle.de-Servicecenter, Pauline-Christmann-Str. 4, 51107 Köln, Germany oder info@ParkShuttle.de. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits erhaltenen Leistungen zurück zu gewähren und ggfs. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns empfangene Leistungen ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, müssen Sie insofern ggfs. Wertersatz leisten. Besonderer Hinweis: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der gebuchten Leistung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder Sie diese selbst veranlasst haben.

§ 4 Vertragsgegenstand, Leistungen, Verhalten auf dem Gelände

ParkShuttle.de ist verpflichtet, die von dem Kunden gebuchten Leistungen im Rahmen dieser AGB bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Vertragsgegenstand beinhaltet die Vermietung eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge zu den hier genannten Bedingungen und eventuellen sonstigen, schriftlich vereinbarten Zusatzleistungen. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand dieses Vertrages. ParkShuttle.de übernimmt keine Obhut oder besonderen Fürsorgepflichten für die vom Mieter eingebrachten Gegenstände. Mit der bestätigten Reservierung erwirbt der Kunde das Recht, seinen PKW im gebuchten Zeitraum auf einem Stellplatz auf dem Betriebsgelände der ParkShuttle.de abzustellen.Für bestehende Forderungen aus dem Mietvertrag hat ParkShuttle.de ein gesetzliches Pfandrecht am eingestellten Fahrzeug einschließlich des entsprechenden Zubehörs. ParkShuttle.de ist ebenfalls berechtigt, die eingestellten Fahrzeuge auf Kosten und Gefahr des entsprechenden Mieters vom Betriebsgelände entfernen zu lassen, wenn zum Beispiel:

  • der Mietvertrag beendet und der Mieter nicht erreichbar ist,
  • ein eingestelltes Fahrzeug durch Mängel eine allgemeine Gefahr darstellt (z.B. undichter Tank u.ä.),
  • ein eingestelltes Fahrzeug polizeilich nicht zugelassen ist oder während der Vertragsdauer durch die Behörden aus dem Verkehr gezogen wurde,
  • das Fahrzeug unberechtigt abgestellt wurde.

Auf dem Betriebsgelände gelten die Bestimmungen der StVO, soweit nicht nachstehend Sonderregelungen bestimmt werden. Auf dem Parkgelände darf nur im Schritttempo gefahren werden. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellplätze in der Weise abgestellt werden, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Einstellplätzen möglich ist. ParkShuttle.de ist berechtigt, außerhalb dieser Flächen und insbesondere auf den Verkehrsflächen geparkte Kraftfahrzeuge kostenpflichtig entfernen zu lassen. Den Anweisungen des Personals zur Einstellung der PKW oder bei der Abholung und der Ausfahrt ist Folge zu leisten. Der Mieter haftet für ein eingestelltes Fahrzeug bei Öl- oder sonstigen Flüssigkeitsverlusten und allen dadurch verursachten Verunreinigungen. Jeder Kunde und die von ihm beauftragten Personen haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter ausgeschlossen sind. Im Falle der Beschädigung des Betriebsgeländes oder seiner Einrichtungen werden die entstandenen Kosten dem Kunden nach Beseitigung in Rechnung gestellt. Dem Kunden ist es untersagt, auf dem Betriebsgelände Reparaturen vorzunehmen (Ausnahme: durch authorisierte Pannennotdienste), Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen bzw. im Fahrzeug befindlichen Müll auf dem Betriebsgelände zu entsorgen. Verunreinigungen, die der Kunde zu vertreten hat, sind unverzüglich und ordnungsgemäß durch diesen zu beseitigen. Andernfalls ist ParkShuttle.de berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die Beseitigung durch ein authorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden erfolgen. In diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme. Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und -abholung, des Be- und Entladens ist nicht gestattet.Auch hierbei ist den Anweisungen von ParkShuttle.de, ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten.

§ 5 Entgelt & Bezahlung

Für die Preisberechnung gelten die aktuellen Preislisten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, die im Internet eingesehen werden können. Zeitangaben für Parkleistungen werden nach angefangenen Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Einfahrt in den Parkbereich berechnet. ParkShuttle.de ist berechtigt, ohne vorherige Ankündigung eine andere Aufschlüsselung oder Berechnung zu benutzen. Die Reservierungsbestätigung beinhaltet das endgültige Entgelt für die zugesagte Leistung, es sei denn, der Kunde überzieht die Buchungszeit oder wünscht zusätzliche kostenpflichtige Leistungen, die zum Zeitpunkt der Bestätigung nicht bekannt waren. Das Entgelt für den gebuchten Stellplatz und sonstige Leistungen wird spätestens bei Ankunft auf dem Parkplatz im bar bezahlt. Bei elektronischer Zahlungsweise erteilt der Kunde im Falle einer nicht abbuchbaren Forderung seiner Bank die ausdrückliche Erlaubnis, ParkShuttle.de oder einer von ihr beauftragten Person die Anschrift des Kunden und eventuelle weitere Informationen, die dem Ausgleich der Forderung dienlich sind, mitzuteilen. Mit der elektronischen Zahlungsweise erkennt der Kunde die sich aus der Teilnahme am Abbuchungsverfahren geltenden Rechte und Pflichten mit seiner PIN, auch ohne seine Unterschrift, ausdrücklich an. Die Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. ParkShuttle.de kann die Herausgabe des eingestellten Fahrzeuges bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungspreises verweigern.

§ 6 Rücktritt und Schadenersatz

ParkShuttle.de räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Bei einem Rücktritt von mindestens 24 Stunden vor angegebener Ankunftszeit auf dem Betriebsgelände fallen keine Stornokosten an. Bei einem Rücktritt von weniger als 24 Stunden hat ParkShuttle.de Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, die wahlweise eine konkret berechnete Entschädigung oder eine Rücktrittspauschale i. H. v. 50% des vereinbarten Preises beinhalten kann. Ein beiderseitiger Rücktritt aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Dieser liegt vor bei höherer Gewalt, erheblicher Vermögensverschlechterungen seit Vertragsschluss bzw. die Eröffnung oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer der Vertragsparteien, sowie bei berechtigter Besorgnis seitens ParkShuttle.de, die Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen durch den Kunden werde die Betriebssicherheit oder das Ansehen des Unternehmens gefährden. Die dieses Kündigungsrecht ausübende Partei hat vor Ausübung des Kündigungsrechtes aus wichtigem Grund die andere Partei hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

§ 7 Haftung / Haftungsausschluss

ParkShuttle.de haftet für alle durch sie, ihre Angestellten oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachten Schäden auf Grund der nachfolgenden Regelungen. Bei Sachschäden haftet ParkShuttle.de lediglich für Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit nicht Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz oder aber eine Kardinalpflicht zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages betroffen sind. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen bleibt unberührt. Wesentliche Kardinalpflichten im Sinne des abgeschlossenen Vertrages sind die Bereitstellung eines Stellplatzes sowie die Beförderung des Kunden zwischen Betriebsgelände und Flughafen Köln/Bonn.

Buchbare Zusatzleistungen (Specials) sind hiervon ausgenommen und gehören ausdrücklich nicht zu den Kardinalpflichten des Vertrages. Jegliche darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt ParkShuttle.de insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Ebenso stellt der Kunde ParkShuttle.de frei bei Schäden höherer Gewalt sowie bei Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse und elementare Naturkräfte sowie Witterungseinflüsse auf das abgestellte Fahrzeug. Sämtliche Beschränkungen gelten unabhängig davon, ob sich der Stellplatz im Parkhaus (überdacht) oder auf der Freifläche befindet. Ein Ersatzanspruch des Kunden auf Minderung oder Schadenersatz entfällt dann, wenn dieser den Schaden zwecks Schadensfeststellung nicht unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) und bei offenkundigen Schäden noch vor Verlassen des Betriebsgeländes dem Aufsichtspersonal gemeldet hat. ParkShuttle.de haftet nicht für Beschädigung und Zerstörung von Kraftfahrzeugen einschließlich deren Inhalte und Ladungen, die durch Handlungen Dritter, z.B. durch andere Mieter oder sonstigen Personen, verursacht worden sind. Dies gilt auch für Entwendungen und Abhandenkommen von Kraftfahrzeugen, Fahrzeugteilen, Fahrzeuginhalt und -ladung (z.B. Autoradio, Autotelefon, persönliche Wertgegenstände, Computer, Fotoausrüstung, Sportausrüstung und ähnliches).

Die Bewachung und Verwahrung des Fahrzeugs sind nicht Vertragsgegenstand. Schäden sind dem Personal gleichwohl unverzüglich mitzuteilen. ParkShuttle.de ist mit größter Sorgfalt bemüht, den Kunden rechtzeitig zu einer mitgeteilten Abflugzeit zum Flughafen Köln/Bonn zu befördern. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft ist nicht Vertragsgegenstand. Schadenersatzansprüche, insbesondere solche aus nicht erreichten Abflügen und sonstigen verpassten Terminen, sind ausgeschlossen. Ersatzansprüche sind bei einer Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistungen auf Grund von verspäteter Anfahrt des Kunden ebenfalls ausgeschlossen. Mit dem Befahren des ParkShuttle.de-Betriebsgeländes versichert der Kunde, dass der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes besitzt. Auf Verlangen sind den Mitarbeitern von ParkShuttle.de und Erfüllungsgehilfen Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. In besonderen Fällen kann auch der Nachweis ausreichenden Versicherungsschutzes verlangt werden. Können die vorbezeichneten Dokumente nicht vorgelegt werden, ist ParkShuttle.de berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen. In diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz. Der Kunde hat sein Fahrzeug innerhalb der vorgesehenen Markierung zu parken und zwar in der Weise, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Einstellplätzen möglich ist. Soweit dem Kunden ein bestimmter Einstellplatz zugewiesen ist, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem vorgegebenen Einstellplatz zu parken. Verstößt der Kunde gegen diese Bestimmung, so ist ParkShuttle.de berechtigt, das falsch geparkte Fahrzeug durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Kunden zum zugewiesenen Einstellplatz zu verbringen bzw. notfalls auf Kosten des Kunden abschleppen zu lassen, insbesondere bei behinderndem Abstellen des Fahrzeuges. Das Betriebsgelände und die Betriebseinrichtungen sind vom Kunden und sämtlichen weiteren mit ihm reisenden Personen (mitgebuchte Personen) pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Der Kunde haftet im Aussenverhältnis gegenüber ParkShuttle.de auch für mitgebuchte Personen und muss sich deren Handeln zurechnen lassen und vertreten. Im Falle der Beschädigung werden die entstandenen Kosten dem Kunden nach Beseitigung in Rechnung gestellt. Dem Kunden ist es untersagt, auf dem Betriebsgelände Reparaturen vorzunehmen (ausgenommen durch autorisierte Pannennotdienste), Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen bzw. im Fahrzeug befindlichen Müll auf dem Betriebsgelände zu entsorgen. Verunreinigungen, die der Kunde zu vertreten hat, sind unverzüglich und ordnungsgemäß durch diesen zu beseitigen. Anderenfalls ist ParkShuttle.de berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Kunden beseitigen zu lassen. Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden erfolgen. Unabhängig vom Verschulden haftet der Kunde für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragten Dritten auf das Betriebsgelände von ParkShuttle.de eingebrachten Fahrzeug verursacht werden (z. B. Ölverlust, Explosion, Brand, Kühlwasserverlust etc.). Dies gilt auch dann, wenn derartige Defekte nicht in dem Zustandsbericht über das Fahrzeug aufgenommen worden sind oder bislang unbekannt waren. Für Valet-Parking gilt: Das Fahrzeug ist während der  Überführungsfahrten immer Selbstversichert! Es wird ausdrücklich daraufhingewiesen  das die Überführten Kfz nicht zusätzlich über Pakshuttle versichert sind!

Für Valet Parken gilt: Während der Überführungen auftretende Schäden, werden nichts vom Dienstleister übernommen. Es wird in aller Deutlichkeit darauf hingewiesen, dass keine Versicherung bei Überführungsfahrten unsererseits besteht. Bitte beachten Sie, dass nur die eigene Versicherung  des Fahrzeug greifen muss, d.h. nur die Kfz-Versicherung des Kundenfahrzeugs muss für evtl. auftrettenden Schaden aufkommen können. Daher ist es insbesondere wichtig, dass die Versicherung auch dann greift, wenn ein Mitarbeiter des Unternehmens von Parkshuttle.de, zum Teitpunkt eines Unfalls, der Führer eines Kundenfahrzeug ist und dessen Versicherung nicht erlöscht, weil eine, der Versicherung abweichende Person, der Fahrer des Kundenfahrzeugs war.

§ 8 Datenschutz

8.1. Die ParkShuttle.de zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von ParkShuttle.de im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, sofern hierzu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht. Soweit dies zur Auftragsvermittlung erforderlich ist, dürfen die bei der Registrierung erhobenen Teilnehmerdaten, wie zum Beispiel Name, Adresse, Telefonnummer, KFZ-Kennzeichen und Zahlungsinformationen, an die jeweiligen Leistungsträger weitergeleitet werden.

8.2. Zur fortlaufenden Optimierung des Online-Angebotes für seine Kunden, erhebt und verarbeitet ParkShuttle.de Informationen zur Nutzung seiner angeschlossenen Web-Seiten. Dazu gehören u.a. statistische Erhebungen über die Besuchshäufigkeit und Verweildauer auf den einzelnen Webseiten der ParkShuttle.de.

8.3. Der Kunde ermächtigt ParkShuttle.de Daten zu speichern zur Bereitstellung und Entwicklung zusätzlicher Dienstleistungen, zum Direktmarketing via Email, Brief oder Telefax, Abrechnung und Rechnungsprüfung zur Buchführung, zur Prüfung von Kredit- oder anderen Geldzahlungskarten, zu Sicherheitszwecken sowie für administrative und rechtliche Zwecke, für Systemprüfungen, Wartung, Entwicklung, für Statistiken, zur Einhaltung von gesetzlichen und anderen Vorschriften sowie zur Erleichterung weiterer Kontakte mit dem Kunden. ParkShuttle.de wird Daten zu diesen Zwecken von seinen Kunden speichern und verwenden und an seine Parkplatzbetreiber und die bevollmächtigten Vertreter der ParkShuttle.de, an Behörden oder Erbringer der genannten Dienstleistungen weitergeben.

8.4. Bei Buchungen werden die folgenden Kundendaten von ParkShuttle.de erhoben und gespeichert: – Persönliche Daten (Name des Kunden, Anschrift, Kommunikationskontakte) – Leistungsdaten bezüglich der Buchung (Leistungsart und-datum, Preise, Buchungsdatum der Leistungen)

§ 9 Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Zusagen oder einseitige Änderungen oder Ergänzungen von einer der Vertragsparteien sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Köln.

Auf Wunsch kann auch ein Übergabeprotokoll erstellt werden um zu gewährleisten das ihr Fahrzeug während ihrer Abwesenheit nicht unsachgemäss benutzt wird!

Falls sich eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages dem geltenden Recht zu Folge als ungültig herausstellen sollten, wird die ungültige Bestimmung durch eine gültige, gesetzeskonforme Bestimmung derart ersetzt, die der Absicht der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist Köln.

N. Akbas
Pauline-Christmann-Str. 4
51107 Köln in Nordrhein-Westfalen

Stand: Dez 2013

Mit dem Datum der Ausfertigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren alle zuvor verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für ParkShuttle.de ihre Gültigkeit.